F.A.Q

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Wie hoch ist meine Zuzahlung?

Die Zuzahlung beträgt 10% des Hilfsmittelpreises je Hilfsmittel, mindestens 5,00€ maximal 10,00€.

 

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Abgabepreis, den die Krankenkasse an den Leistungserbringer vergütet (in der Regel Festbeträge oder Vertragspreise). Die Zuzahlung beträgt dann 10% des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro.
Besondre Regelungen gelten bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind. Dabei gilt nicht die Untergrenze von 5,- Euro. Es sind bis zu 10% des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, höchstens jedoch 10,- Euro für den gesamten Monatsbedarf zu leisten.

Beispiel: der Vertragspreis liegt bei 35,50€, somit errechnet sich die Zuzahlung auf 3,55€

Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

 

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Rezepte sind 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig

 

Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung?

Wird vom Versicherten eine bestimmt Qualität, bestimmter Hersteller oder besondere Zusätze gewünscht, so wird eine wirtschaftliche Aufzahlung veranschlagt. Ein gutes Beispiel ist z.B. die Kompressionstherapie: nach der Maßnahme wird eine Größe ermittelt. Sollten Sie sich für die Standardversorgung entscheiden bleibt es bei max. 10,-€ Zuzahlung, egal ob Seriengröße oder Maßanfertigung.

Wenn Sie sich allerdings für eine bestimmte höherwertige Qualität oder Farbe (auch vom Hersteller wechselnde Trendfarbe) entscheiden, entsteht zusätzlich zur Zuzahlung eine wirtschaftliche Aufzahlung, die in der Höhe variieren kann. Dies wird vorab im Beratungsgespräch erläutert.

 

Wie viele Kompressionsstrümpfe können mir jährlich verschrieben werden?

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel zwei Kompressionsversorgungen pro Jahr (alle 6 Monate), da diese bei regelmäßigem Tragen und guter Pflege etwa 6 Monate halten. Danach lässt der Druckverlauf nach und die therapeutische Wirkung reicht nicht mehr aus. Somit können zwei Rezepte pro Jahr von Ihrem Arzt ausgestellt werden. Bei einer Erstversorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen oder –Strumpfhosen ist das Rezeptieren einer Doppelversorgung möglich.

 

Ist es normal, dass meine Kompressionsstrümpfe rutschen?

Nein, ein Kompressionsstrumpf sollte nicht rutschen. Sollte es bei Ihnen dennoch der Fall sein, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Sie ihn richtig angezogen haben. Insbesondere sollten Strümpfe mit einem Haftband gründlich und regelmäßig gereinigt werden, da sich u.a. Hautschüppchen darin absetzen können und dies zum Rutschen führt. Im Allgemeinen gibt der Kompressionsstrumpf mit der Zeit nach. Möglicherweise wurde er aber auch zu Beginn nicht richtig ausgemessen oder Sie haben seit der Ausmessung an Gewicht verloren bzw. zugenommen.

Wir empfehlen Ihnen, uns in unserem Geschäft zu besuchen – unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

 

Gibt es einen Hausbesuch auf Rezept?

Im Bereich der Reha-Technik ist die Verordnung eines Hausbesuchs nicht notwendig. Im Bereich der Kompressionsstrümpfe kann ein Rezept von Ihrem Arzt ausgestellt werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Brauche ich ein Rezept für Reparaturen an meinen Reha-Hilfsmitteln?

Für Reparaturen an Ihrem Hilfsmittel brauchen Sie grundsätzlich kein Rezept. Bitte kontaktieren Sie uns um ggf. einen Termin zu vereinbaren und den Schaden vorab zu besprechen. Sollte das Hilfsmittel über einen längeren Zeitraum in unserer Werkstatt verbleiben, stellen wir Ihnen nach Absprache gerne ein Leihgerät zur Verfügung.